![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Notwendigkeit, Möglichkeiten und Grenzen der Kontrolle von Nachrichtendiensten |
||||||
| Dr. Thomas Pankratz Beitrag zur 1. ACIPSS Arbeitstagung am 27. November 2004 Abstract Entscheidungsträger in Politik und Militär demokratischer Rechtsstaaten sind auf Nachrichtendienste und deren Erkenntnisse angewiesen, da sie Wissen erzeugen. Dieses Wissen bietet Entscheidungsgrundlagen, indem Handlungsoptionen geboten und aufgezeigt werden. Dies ist vor allem angesichts der zentralen sicherheitspolitischen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts, dem internationalen Terrorismus und der Internationalen OK, von essentieller Bedeutung. Die Notwendigkeit der Kontrolle ergibt sich aus der Vorgangs- und Arbeitsweise der Dienste, dem inhärenten Machtpotential, das durch die Generierung von Wissen gewonnen wird und der Kooperation mit anderen (nationalen und ausländischen) Diensten. Kontrolle in Idealform umfasst alle Ebenen, Instanzen und vor allem auch Prozesse sowohl des Staates als auch der Zivilgesellschaft die die Strukturen, die Arbeit, die Arbeitsweise hinsichtlich der Rechtmäßigkeit sowie Effektivität und Effizienz der Dienste einem permanenten (Kontrolle als „police controlling“) und möglichst transparenten Kontrollprozess unterziehen. Die exekutive Kontrolle ist wohl die wichtigste, da hierdurch Zweck, Struktur und Ressourcen, Ausrichtung sowie Verfahren der Dienste definiert werden. Zur gleichen Zeit besteht aber die Gefahr der Instrumentalisierung. Eine wesentliche Aufgabe der parlamentarischen Kontrolle ist, dass Intelligence für die Bevölkerung transparent gemacht wird und somit als Bindeglied zwischen Diensten und Bevölkerung fungiert. Die justizielle Kontrolle ist sowohl Voraussetzung für die Arbeit der Dienste als auch für ein effektives Kontrollsystem. Der Bereich der rechtsstaatlichen Kontrolle an sich ist zumeist genügend abgedeckt, nicht jedoch die Bereiche der Effizienz, Effektivität sowie Verhältnismäßigkeit. Herausragend bei der Kontrolle durch die Zivilgesellschaft (NGOs, Menschenrechtsgruppen, Datenschützer, Individuen, Wissenschaft) sind die Medien. Medien sind jedoch sowohl auf Grund ihrer spezifischen Interessen sowie dem Fehlen regulativer und steuernder Einflussmöglichkeiten als permanente Kontrollinstanz nicht geeignet. |
ÜBERSICHT DIE SCHWEIZ IM ZWEITEN WELTKRIEG HUMINT IN NORDIRLAND KONTROLLE V. NACHRICHTENDIENSTEN DIE UNGARNKRISE 1956 |
|||||